Auktionsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Außer bei eigener Ware führen wir sie in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung durch.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder nach Verabredung gegen Rechnung. Bei Zahlung auf Rechnung räumen wir ein Zahlungsziel von 7 Tagen ein.
3. Das höhere Gebot erhält den Zuschlag, der zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, so wird die Nummer noch einmal angeboten. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
Soweit keine Vorgebote vorliegen, startet die Auktion mit dem angegebenen Ausrufpreis.
Niedrigere Gebote können wir im Interesse unserer Einlieferer leider nicht entgegennehmen.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern in anderer Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Gebote, denen keine entsprechenden Sicherheiten oder Referenzen zugrunde liegen, kann der Versteigerer ablehnen. Bieter, die im Auftrag anderer steigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf ihren Auftraggeber ausgestellt ist.
4. Der Käufer hat auf den Hammerpreis ein Aufgeld von 18 % zu entrichten;
Bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU wird auf den Hammerpreis und das Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% hinzugerechnet. Bei Fotografien sowie bei Bild-, Offset- und Siebdrucken beträgt die Mehrwertsteuer 19% (Regelbesteuerung)
Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst bei vollständiger Bezahlung über. Die Gefahr geht bei Übergabe der Sache an den Käufer, bei Versand durch uns bei Übergabe an den jeweiligen Spediteur bzw. Versender(Post, UPS etc.) auf den Käufer über.
5. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Etwaige Versandkosten (Porto, Verpackung, Versicherung) trägt der Käufer. An uns unbekannte Kunden erfolgt Versand gegen Vorauszahlung Gerahmte Graphiken versenden wir wegen des Bruchrisikos nur auf Wunsch und Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen.
6. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverluste. Wir behalten uns das Recht vor, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darunter fällt auch der Ausfall bei einer erneuten Versteigerung des Gegenstandes. Der Käufer ist bei dieser Versteigerung nicht zum Gebot zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös.
7. Interessenten können alle zu versteigernden Gegenstände vor der Auktion zu den genannten Zeiten im Kunstpavillon, Eisenach, besichtigen und prüfen. Auch erteilen wir gerne schriftlich Auskunft. Die Werkbeschreibungen sind mit größter Sorgfalt vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff BGB. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, erklären uns jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln. Wenn nicht anders angegeben, ist der Erhaltungszustand gut und dem Alter entsprechend. Daher sind Reklamationen, die Erhaltung betreffen, ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb
von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen.
8. Vorgebote können schriftlich oder über die Website www.mdk-auktion,de abgegeben werden. Diese werden dann bei der Auktion berücksichtigt.
Der Zuschlagspreis/Hammerpreis ist ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer.
Das gilt auch für die eventuellen Verkäufe nach der Versteigerung -im Nachverkauf. Die Folgen fehlerhaft übermittelter Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Garantie für sorgfältige Bearbeitung kann bei Aufträgen, die später als 24 Stunden vor der Auktion eingehen, nicht übernommen werden. Generell endet die Frist für Vorgebote 12 Stunden vor Eröffnung der Auktion. Telefonische Gebote sind ab einem Schätzpreis von 250 Euro möglich.
Schriftliche Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegeben Gebote. Gehen mehrere gleich hohe Gebote für das selbe Kunstwerk ein, so erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Sollte nicht zweifelsfrei geklärt sein, welches Gebot zuerst eingetroffen ist, entscheidet das Los. Jedes schriftliche Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, ein anders Gebot zu überbieten.
9. Während eines Zeitraums von 2 Wochen nach der Auktion können nicht verkaufte Kunstwerke im Nachverkauf erworben werden. Der Interessent kann in diesem Zeitraum Gebote persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Internet abgeben. Der gebotene Betrag gilt als Hammerpreis und wird nach Prüfung und ggf. Rücksprache mit dem Einlieferer angenommen oder abgelehnt. Eine Pflicht zur Annahme von Geboten im Nachverkauf besteht nicht!
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenach.
11. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes im Internet sowie während der Auktion erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.
|